| Die erfolgreiche wirtschaftliche Betätigung von Unternehmen setzt zwingend die Beachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften voraus. LLR unterstützt Mandanten in allen Bereichen des öffentlichen Bau- und Planungsrechts, des Umweltrechts sowie des Wirtschaftsverwaltungs- und Verfassungsrechts. Bei der Projektentwicklung hat das Umweltrecht eine zentrale Bedeutung. Dabei spielen nationale Regelungen ebenso wie europarechtliche Vorgaben eine wichtige Rolle. Im Umweltrecht verfügt LLR über langjährige Erfahrung auch bei der Einbeziehung |
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technischer Zusammenhänge. Mit unserer Expertise begleiten wir hauptsächlich beratend Unternehmen, Verbände und die öffentliche Hand in allen Bereichen des Immissionsschutzrechts, Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts, des Altlasten- und Bodenschutzrechts sowie des Rechts der Wasserwirtschaft. Soweit sich Konflikte nicht vermeiden lassen, verfügt LLR über große Erfahrungen im Bereich der Prozessführung. Schließlich berät LLR rechtlich auch bei Gesetzgebungsverfahren. |